MFA/Praxismitarbeiter*in gesucht!

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Praxisurlaub. Wir sind ab dem 23.06.25 wieder für Sie da. Sie erhalten unsere Antwort ab dem 23.06.25.

Zustimmung Selbstzahler-Aufklärung Privatpraxis

Online Anfrage für ein telefonisches Vorgespräch für gesetzlich versicherte Neupatienten

Aufklärung: Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt Ihre Behandlungskosten beim zuständigen Vertragsarzt (Kassenorthopäde). Dazu gehören zusätzlich zur Arzt-Untersuchung und Behandlung z.B. Zweitmeinungen, MRT-Untersuchungen, Rezepte für Physio-/Trainingstherapie, Hilfsmittel, Medikamente, Injektionen, Überweisungen zu anderen Fachärzten. Oftmals ist eine aktuelle MRT-Untersuchung zur weiteren Abklärung erforderlich. Solche Leistungen müssen gesetzlich Versicherte in einer Privatpraxis / mit Privatrezept selbst bezahlen. Dadurch können hohe Folgekosten entstehen. Ein Privatrezept kann nicht ohne Weiteres von einem Vertragsarzt (Kassenarzt) auf ein Kassenrezept umgeschrieben werden. Stellen Sie sich dementsprechend zuerst bei einem für Ihr Anliegen zuständigen Kassenorthopäden vor. Termine bei zuständigen Vertragsärzten erhalten Sie über den gesetzlichen Terminservice. Wünschen Sie nach Ausschöpfung der kassenärztlichen Versorgung weiterhin die privatärztliche Vorstellung bei uns, können Sie einen Termin nach einem telefonischen Vorgespräch vereinbaren. Die Gebühr für Ihren Ersttermin beträgt je nach Aufwand 280-380€, dazu kommen für weitere Therapietermine bei uns 380-780€ nach GOÄ. Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel weder Leistungen von Privatärzten noch Privatrezepte. 

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wird von den privaten Versicherungen erst schrittweise mit zunehmendem TI-Reifegrad umgesetzt. Daher bieten wir so wie die meisten Privatpraxen derzeit noch keine TI-Dienstleistungen (z.B. Erstellen von E-Rezepten oder Abfrage von Dokumenten aus einer elektronischen Patientenakte) an. 

Zustimmung Aufklärung | Anfrageformular:
Gesetzlich versicherte Neupatienten als Selbstzahler (auch mit privater Zusatz-Versicherung) nutzen zur Kontaktaufnahme nur das nachfolgende Anfrageformular. Voraussetzung für die Vorstellung bei uns ist ein aktuell angefertigtes MRT der Wirbelsäule sowie ein aktueller Arztbrief oder Ausdruck aus den medizinischen Daten des vorbehandelnden Kassenorthopäden – der alleinige MRT-Befund reicht nicht aus. Osteopathie- oder Physiorezepte können in unserer Facharztpraxis nicht eingelöst werden, wenden Sie sich mit einem Rezept an entsprechend zugelassene Heilmittelerbringer. Preismitteilungen zu Einzelleistungen sind vorab ohne unsere fachärztliche Indikationsstellung nicht möglich. Ohne die nachfolgende Zustimmung zur Aufklärung können wir weder telefonisch noch über das online Buchungssystem Termine in der Privatsprechstunde vergeben:

Anfrageformular für ein telefonisches Vorgespräch für gesetzlich versicherte Neupatienten:
-Wir behandeln Rückenbeschwerden
-Aktuelles MRT-Wirbelsäule erforderlich
-MRT-Bilder nicht älter als 12 Monate
-Aktueller Arztbrief Kassenorthopäde
-Wir bieten keine Zweitmeinung-Sprechstunde an

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