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Selbstzahler-Aufklärung Privatpraxis

Anfrage für ein telefonisches Vorgespräch
für gesetzlich versicherte Neupatienten

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt Ihre Behandlungskosten beim zuständigen Vertragsarzt (Kassenorthopäde). Dazu gehören neben der Arzt-Behandlung und Zweitmeinung zusätzlich z.B. Röntgen, MRT-Untersuchungen, Physio-/Trainingstherapie, Hilfsmittel, Medikamente, Injektionen, Überweisungen zu anderen Fachärzten. Oftmals ist eine MRT-Untersuchung des betroffenen Wirbelsäulenabschnittes zur weiteren Abklärung erforderlich. Solche Leistungen müssen Sie in einer Privatpraxis / mit Privatrezept selbst bezahlen. Dadurch können hohe Folgekosten entstehen. Ein Privatrezept kann nicht ohne Weiteres von einem Vertragsarzt (Kassenarzt) auf ein Kassenrezept umgeschrieben werden. Stellen Sie sich dementsprechend zuerst bei einem für Ihr Anliegen zuständigen Kassenorthopäden vor. Termine bei zuständigen Vertragsärzten vergibt auch der gesetzliche Terminservice. Beratung bieten auch das Patiententelefon MedCall oder ein gesetzlicher Telearzt, die Kosten dafür übernimmt Ihre Krankenkasse. Wünschen Sie nach Ausschöpfung der kassenärztlichen Versorgung weiterhin die Vorstellung bei uns, können Sie einen Termin nach einem telefonischen Vorgespräch vereinbaren. Die Gebühr für Ihren Ersttermin beträgt je nach Aufwand 170-280€, dazu kommen für weitere Therapietermine bei uns 220-550€ nach GOÄ. Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel weder Leistungen von Privatärzten noch Privatrezepte. Bei Interesse wählen Sie nachfolgend Ihre Rückrufzeit aus und schicken uns Ihr Anliegen nur über dieses Anfrageformular. Wir rufen Sie zu der von Ihnen gewählten Zeit zurück:

Anfrage für ein telefonisches Vorgespräch für gesetzlich versicherte Neupatienten:
-Wir behandeln Rückenbeschwerden
-Sie benötigen aktuelle MRT-Bilder der Wirbelsäule
-Wir bieten keine Zweitmeinung-Sprechstunde an

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