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Gesetzlich eingeschränkte Arztwahl bei Arbeits- oder Schulunfällen

  • Unfälle bei der Arbeit
  • Unfälle auf dem Weg zur – und von der Arbeit (Wegeunfall)
  • Unfälle in der Schule und beim Schulsport

Bei einem Arbeits- / Schulunfall ist die freie Arztwahl gesetzlich eingeschränkt. Bei solchen Unfällen ist üblicherweise ein Durchgangsarzt (D-Arzt) zuständig. Die Regelungen für Angestellte des öffentlichen Dienstes können davon abweichen. Bitte klären Sie vorab selbst bei Ihrem Arbeitgeber / Träger, ob Ihre Unfallbehandlung D-Arzt pflichtig ist. Wir sind keine D-Arzt Praxis.