Gesetzlich eingeschränkte Arztwahl bei Arbeits- oder Schulunfällen
- Unfälle bei der Arbeit
- Unfälle auf dem Weg zur – und von der Arbeit (Wegeunfall)
- Unfälle in der Schule und beim Schulsport
Bei einem Arbeits- / Schulunfall ist die freie Arztwahl gesetzlich eingeschränkt. Bei solchen Unfällen ist üblicherweise ein Durchgangsarzt (D-Arzt) zuständig. Die Regelungen für Angestellte des öffentlichen Dienstes können davon abweichen. Bitte klären Sie vorab selbst bei Ihrem Arbeitgeber / Träger, ob Ihre Unfallbehandlung D-Arzt pflichtig ist. Wir sind keine D-Arzt Praxis.